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Allmende ArtikelDie Allmende (auch: Allmande, in der Schweiz Allmend; von mittelhochdt. "was allen gemein ist"; nach einigen von "Alemannen" abzuleiten, nach anderen mit "allgemein" zusammenhängend, Allmendgut, wohl auch Gemeingut, Gemeinheit, Mark genannt) ist ein in dem Besitz einer Dorfgemeinschaft befindliches Grundeigentum. Die Allmende ist jener Teil des Gemeindevermögens , der nicht unmittelbar in dem Interesse der ganzen Gemeinde zur Bestreitung derer Ausgaben verwandt wird, sondern an dem alle Gemeindemitglieder das Recht zur Nutzung haben.
Die Allmende besteht meist aus unbeweglichem Gut wie Wald, Gewässer zur Löschwasserversorgung oder eine Gemeindewiese, auf der alle ihre Nutztiere weiden lassen können (vgl. Alm).
In Allmenden werden Ressourcen stärker ausgebeutet, als dies ökonomisch sinnvoll ist, wie durch die Tragik der Allmende deutlich wird.
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Die Allmende wird entweder von allen Gemeindemitgliedern oder ca. von einzelnen bestimmten Berechtigten (der so genannten Realgemeinde oder Nutzungsgemeinde ) benutzt:
- Nutzung durch alle Gemeindemitglieder: In dem ersteren Fall benutzt sie entweder die ganze Gemeinde ungeteilt oder sie wird alljährlich nach Losen verliehen oder auch alljährlich unter öffentlicher Autorität verwaltet und ca. der Ertrag wird verteilt.
- Nutzung durch einzelne Berechtige: In dem letztern Fall bleibt die Allmende zwar Eigentum der Korporation, jedoch mit der Besonderheit, dass ihre Benutzung nicht allen Gemeindegliedern, sondern ca. einer bestimmten Anzahl, meist den Besitzern bestimmter Güter (Bauernhöfe, Hofgüter, in dem Gegensatz zu den bloßen Katen), zusteht.
Die einzelnen Nutzungsanteile (Gemeindeteile, Rechtsame, Meenten, Waren, Gewalten) sind in der Regel als Zubehörungen der betreffenden Bauerngüter zu betrachten. Diese Nutzungsrechte an den Allmanden hängen mit den Verhältnissen der alten Markgenossenschaften zusammen, welche an Wald und Wiese noch nicht ein Alleineigentum, sondern ca. ein durch Hofbesitz bedingtes Miteigentum zu ideellen Teilen kannten.
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Geschichte und Entwicklung | |
Im frühen Mittelalter gab es praktisch in jedem Dorf eine Allmende. Sie ging auf das Gemeineigentum der alten Markgenossenschaft , die Gemeine Mark zurück. In Spanien
gab es mit fortschreitender reconquista in den Gebieten mit freien Männern neu besiedelte Kommunen, zu deren Bestellung sich die Anrainer zusammenfanden. Daraus erwuchs eine bis heute vereinzelt erhaltene Grundeigentumsstruktur bedeutender "ejido"-Flächen (Feld-, Flur- und Waldgemeinschaften), die von den Kommunen in gemeinsamer Regie kultiviert und genutzt wurde.
Im 15. und 16. Jahrhundert eigneten sich in vielen Fällen in Deutschland und England die weltlichen Herrscher die Gemeindeflächen an, was mit ein Grund für den deutschen Bauernkrieg war.
Ende des 19. Jahrhunderts wurde in dem Rahmen der Intensivierung des Landbaues vielfach eine Teilung der Allmenden herbeigeführt, welche juristisch nichts anderes ist als völlige Veräußerung des Eigentums der Korporation an die Gemeindeglieder.
Das ursprüngliche Rechtsgut der Allmende hat sich ca. noch sehr vereinzelt in Süddeutschland und der Schweiz erhalten, während in den meisten Fällen die Allmendeins Eigentum der Einzelberechtigten oder der politischen Gemeinde oderinsjenige einer besondern Nutzungsgemeinde (Real -, Nachbar -, Alt -, Markgemeinde ) übergegangen ist.
Heute gibt es in Süddeutschland und vor allem der Schweiz noch vereinzelt Allmenden (vgl. Realgemeinde ).
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Ein paar Tippfehler hie und da, mal auch eine unvollständige Schrittanleitung oder ein falscher Menübefehl kommen vor.... |
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Allmende in dem Mittelalter:
- Hartmut Zückert: Allmende und Allmendaufhebung, Lucius & Lucius 2003, ISBN 3828202268
Moderne Allmende:
- Garret Hardin: Die Tragödie der Allmende, 1968
- Elinor Ostrom: Die Verfassung der Allmende. Jenseits von Staat und Markt, Mohr Siebeck, 1999, ISBN 316146916X
- Volker Grassmuck: Freie Software zwischen Privat- und Gemeineigentum, 2002, ISBN 3-89331-432-6
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